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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 3 LMÜGDBZARdErl 2025 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Dieser Gem. RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
das Niedersächsische Landesgesundheitsamt