FwAnwSZRdErl,NI - Feuerwehr-Anwärtersonderzuschlagsrunderlass

Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr
Redaktionelle Abkürzung
FwAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

RdErl. d. MF v. 16. 11. 2021 - 03602/1/§59(VV) -

Vom 16. November 2021 (Nds. MBl. S. 1754)

- VORIS 20441 -

Abschnitt 1 FwAnwSZRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr
Redaktionelle Abkürzung
FwAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Aufgrund des § 59 NBesG vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10.12.2020 (Nds. GVBl. S. 496), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Fachrichtung Feuerwehr der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt und in der Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des RdErl. vom 16. November 2021 (Nds. MBl. S. 1754)

Abschnitt 2 FwAnwSZRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Feuerwehr
Redaktionelle Abkürzung
FwAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 2 des RdErl. vom 16. November 2021 (Nds. MBl. S. 1754)

An die
Kommunen
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz