BArchVZuStVÄndStVG,NI - Bayerische Architektenversorgung-Zugehörigkeitsstaatsverträge-Änderungsstaatsvertragsgesetz

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300

Vom 30. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 427)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 BArchVZuStVÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300

(1) Dem am 8. April/3. Mai 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 BArchVZuStVÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 30. Juni 2022

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele  A n d r e t t a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l

Anlage 1 BArchVZuStVÄndStVG - Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
Redaktionelle Abkürzung
BArchVZuStVÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76300