Art. 2 BArchVZuStVÄndStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit der Niedersächsischen Architekten zur Bayerischen Architektenversorgung
- Redaktionelle Abkürzung
- BArchVZuStVÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76300
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 30. Juni 2022
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil