NW-FVASHBeitrStV,NI - NW-FVA Schleswig-Holstein-Beitrittsstaatsvertrag

Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVASHBeitrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Vom 01./16. November 2010 (Nds. GVBl. 2011 S. 7, 98 - VORIS 79100 -) (1) Red. Anm.:

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 19. Januar 2011 (Nds. GVBl. S. 7)

Das Land Hessen, das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und das Land Schleswig-Holstein schließen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Organe, nachstehenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 11./20. Oktober 2005 über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ändert:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staats Vertrages zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 5. April 2011 (Nds. GVBl. S. 98):

"Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 19. Januar 2011 (Nds. GVBl. S. 7) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 am 1. April 2011 in Kraft getreten ist."

Art. 1 NW-FVASHBeitrStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVASHBeitrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 11./20. Oktober 2005 über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Überschrift erhält folgende Fassung:

    "Staatsvertrag über die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt".
  2. 2.

    Die Präambel wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 erhält folgende Fassung:

      "(1) Es ist gemeinsamer Wille der Landesregierungen von Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, ihre bestehenden Einrichtungen für das forstliche Versuchswesen in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt als gemeinsame Dienststelle zusammenzuführen."

    2. b)

      Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

      "Gemeinsame Träger dieser Dienststelle sind die Länder Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein."

    3. c)

      Absatz 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:

      "Für Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist die Einrichtung zentrale Dienstleisterin für alle Waldbesitzenden auf dem Gebiet des forstlichen Versuchswesens."

  3. 3.

    Artikel 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

    "(1) Die Länder Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein errichten zur Kooperation im forstlichen Versuchswesen eine gemeinsame Behörde."

  4. 4.

    Artikel 4 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:

    "Die Länder Hessen und Niedersachsen haben jeweils zwei Stimmen, die Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben jeweils eine Stimme."

  5. 5.

    Artikel 5 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

      "Die Verteilung der Stellen, der Sachkosten und der Investitionen soll jeweils folgendem Länderschlüssel entsprechen: Hessen 37,2 v. H., Niedersachsen 46,2 v. H., Sachsen-Anhalt 11,6 v. H. und Schleswig-Holstein 5,0 v. H."

    2. b)

      Absatz 3 erhält folgende Fassung:

      "(3) Die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bleiben Arbeitgeber oder Dienstherr des von ihnen in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt eingesetzten Personals. Planstellen und Stellen dieser Länder bleiben in den jeweiligen Haushalten der Länder veranschlagt. Das Land Schleswig-Holstein erstattet dem Land Niedersachsen jährlich anteilige Personalkosten."

    3. c)

      In Absatz 5 Satz 3 wird das Wort "drei" durch das Wort "vier" ersetzt.

    4. d)

      Absatz 9 erhält folgende Fassung:

      "(9) Die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt veranschlagen in ihrem jeweiligen Haushalt die Stellen, Personalkosten und Personalnebenkosten der planmäßig Beschäftigten sowie die anteiligen Sachkosten und Investitionen. Das Land Schleswig-Holstein veranschlagt in seinem Haushalt die an Niedersachsen zu leistenden Personal- und Personalnebenkosten sowie die anteiligen Sachkosten und Investitionen."

    5. e)

      Absatz 12 erhält folgende Fassung:

      "(12) Die Prüfungsrechte der Rechnungshöfe der Länder Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bleiben unberührt."

Art. 2 NW-FVASHBeitrStV

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Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVASHBeitrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. Die Niedersächsische Staatskanzlei teilt den übrigen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages mit. (1) Red. Anm.:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staats Vertrages zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 5. April 2011 (Nds. GVBl. S. 98):

"Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 19. Januar 2011 (Nds. GVBl. S. 7) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 am 1. April 2011 in Kraft getreten ist."

Wiesbaden, den 8. November 2010

Für das Land Hessen
Für den Ministerpräsidenten
Lucia P u t t r i c h
Staatsministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hannover, den 16. November 2010

Für das Land Niedersachsen
Für den Ministerpräsidenten
Astrid G r o t e l ü s c h e n
Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Magdeburg, den 12. November 2010

Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten
Dr. Hermann Onko A e i k e n s
Minister für Landwirtschaft und Umwelt

Kiel, den 1. November 2010

Für das Land Schleswig-Holstein
Für den Ministerpräsidenten
Dr. Juliane R u m p f
Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume