AufenthMZustG,NI - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen-Staatsvertragsgesetz

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Redaktionelle Abkürzung
AufenthMZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Vom 25. März 2020 (Nds. GVBl. S. 52 - VORIS 27100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 AufenthMZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Redaktionelle Abkürzung
AufenthMZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 3 oder 4 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 AufenthMZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Redaktionelle Abkürzung
AufenthMZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 25. März 2020

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil