Amtsgericht Wolfsburg
Urt. v. 23.04.1992, Az.: 6 OWi 504 Js 55649/90

Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmeßgerät; Eichung des Meßgeräts; Sicherungsstempel

Bibliographie

Gericht
AG Wolfsburg
Datum
23.04.1992
Aktenzeichen
6 OWi 504 Js 55649/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11775
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGWOLFB:1992:0423.6OWI504JS55649.90.0A

Fundstelle

  • NZV 1993, 84-85 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Werden die Sicherungsstempel an den gesicherten Schrauben entwertet, erlischt die Eichung eines Geschwindigkeitsmeßgeräts vorzeitig. Da u.a. die Verwendung eines zugelassenen, geeichten Gerätes für eine verwertbare Geschwindigkeitsmessung Voraussetzung ist, liegt eine solche bei Einsatz eines Gerätes, dessen Eichung erloschen ist, nicht vor.