Abschnitt 2 EVB-IT-RdErl
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
- Redaktionelle Abkürzung
- EVB-IT-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
Bei der Beschaffung von IuK-Technik sind grundsätzlich die jeweils aktuellen EVB-IT-Vertragstypen anzuwenden, soweit die Beschaffung im Rahmen dieser Vertragstypen liegt. Liegt für die geplante Beschaffung noch kein EVB-IT-Vertragstyp vor, sind nachrangig die "Besonderen Vertragsbedingungen" (BVB) anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)