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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 EVB-IT-RdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Bei der Beschaffung von IuK-Technik sind grundsätzlich die jeweils aktuellen EVB-IT-Vertragstypen anzuwenden, soweit die Beschaffung im Rahmen dieser Vertragstypen liegt. Liegt für die geplante Beschaffung noch kein EVB-IT-Vertragstyp vor, sind nachrangig die "Besonderen Vertragsbedingungen" (BVB) anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)