EVB-IT-RdErl,NI - Ergänzende Vertragsbedingungen IT-Leistungen-Runderlass

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 1. 1. 2023 - IT1-02802/0001 -

Vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)

- VORIS 20500 -

Abschnitt 1 EVB-IT-RdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Im Auftrag des IT-Planungsrats hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mit Teilnehmenden aus Ländern und Kommunen "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) entwickelt. Diese Sammlung an Vertragstypen hat sich in der Anwendung bewährt und wird regelmäßig erweitert. Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Bund und den Ländern die Anwendung der einzelnen EVB-IT-Vertragstypen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)

Abschnitt 2 EVB-IT-RdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Bei der Beschaffung von IuK-Technik sind grundsätzlich die jeweils aktuellen EVB-IT-Vertragstypen anzuwenden, soweit die Beschaffung im Rahmen dieser Vertragstypen liegt. Liegt für die geplante Beschaffung noch kein EVB-IT-Vertragstyp vor, sind nachrangig die "Besonderen Vertragsbedingungen" (BVB) anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)

Abschnitt 3 EVB-IT-RdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vertragsformulare und Bedingungen sowie Hinweise zur Nutzung sind unter der Internetadresse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO) erhältlich.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)

Abschnitt 4 EVB-IT-RdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
Redaktionelle Abkürzung
EVB-IT-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Den Kommunen wird die entsprechende Regelung dieses Gem. RdErl. zur Anwendung empfohlen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (Nds. MBl. S. 5)