Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 02.03.1979, Az.: 6 U 186/78

Kraftfahrthaftpflichtversicherer; Selbstbindung; Geschäftsplanmäßige Erklärung; Treu und Glauben; Obliegenheitsverletzung; Leistungsfreiheit; Wertgrenze

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
02.03.1979
Aktenzeichen
6 U 186/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11489
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1979:0302.6U186.78.0A

Fundstelle

  • VersR 1979, 949

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Zur Selbstbindung der Kraftfahrthaftpflichtversicherer in ihrer geschäftsplanmäßigen Erklärung vom März 1973 über den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung hinaus nach Treu und Glauben, sich auf ihre Leistungsfreiheit nach einer Obliegenheitsverletzung nur bis zum Höchstbetrag von 5.000 DM gegenüber einem Versicherungsnehmer zu berufen.