Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 31.01.1986, Az.: 6 U 105/85

Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; Schwerer Schock; Schwere Gehirnerschütterung; Multiple Gesichtsprellungen ; Schürfwunden; Oberkieferwunde ; Weichteilablederung am Nasenboden; Schleudertrauma der Wirbelsäule; Prellungen beider Kniegelenke; Luxation des Unterkiefers ; Dehnung der Gelenkkapsel ; Offener Trümmerbruch eines Unterarms ; Luxation des Radiusköpfchens ; Monteggia-Fraktur

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
31.01.1986
Aktenzeichen
6 U 105/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 14371
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:0131.6U105.85.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1993/711

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für einen 44jährigen Mann, der infolge eines Verkehrsunfalls einen schweren Schock, eine schwere Gehirnerschütterung, multiple Gesichtsprellungen und Schürfwunden, eine Oberkieferwunde mit Weichteilablederung am Nasenboden, ein Schleudertrauma der Wirbelsäule, Prellungen im Bereich beider Kniegelenke, eine Luxation des Unterkiefers mit Dehnung der Gelenkkapsel und einen offenen Trümmerbruch des linken Unterarms mit Luxation des Radiusköpfchens (sog. Monteggia-Fraktur) erlitten hat.