Abschnitt 4 LAB NI-OrgRdErl - Ergänzende Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
- Redaktionelle Abkürzung
- LAB NI-OrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Bei besonderen Lagen (z. B. bei Zugängen, die oberhalb der ständigen Kapazitäten der LAB NI liegen) erfolgt eine Stabsbildung in der LAB NI (Besondere Aufbauorganisation [BAO]). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.