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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ÖSFDLRdErl - Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in der Schule

Bibliographie

Titel
Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
ÖSFDLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einen Jugendfreiwilligendienst (JFD) absolvieren, können nach Maßgabe der die jeweiligen Freiwilligendienste regelnden Gesetze an Schulen eingesetzt werden. Es ist bei beiden Freiwilligendiensten grundsätzlich zwischen einem Einsatz von Freiwilligen an einer Schule als Einsatzstelle und dem Einsatz über einen außerschulischen Partner als Einsatzstelle zu unterscheiden. Mit Rücksicht auf die durch die jeweiligen Gesetze unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten regelt dieser Erlass den Einsatz von Freiwilligen für den BFD und den JFD gesondert.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 1. August 2019 (SVBl. S. 351, 396)