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  • ab 10.10.1995 (aktuelle Fassung)

Art. I ZLG-AbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Redaktionelle Abkürzung
ZLG-AbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21063020000000

(1) Dem am 30. Juni 1994 unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)

In Kraft getreten am 1. Januar 1997 (Bek. vom 24. Januar 1997, Nds. GVBl. S. 47).