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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RindWERdErl - Ermittlung des gemeinen Wertes von Nutzkälbern (ohne Fleischrinder)

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern
Redaktionelle Abkürzung
RindWERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

Vor der Wertermittlung hat anhand des Produktionszieles des Betriebes/Betriebszweiges eine Zuordnung zu der Tierkategorie nach Nummer 2.1, 2.2 oder 2.3 zu erfolgen.

2.1 Milchmastkälber

Hierbei handelt es sich um Kälber, die aus dem Geburtsbetrieb in einen Kälbermastbetrieb verbracht werden und mit dem Ziel eines Endgewichtes von ca. 275 kg unter überwiegender Verfütterung von in der Regel Milchaustauschern endgemästet und dann geschlachtet werden.

Der gemeine Wert von Milchmastkälbern bis zu einem Alter von 14 Tagen ist anhand der Preisnotierungen der LWK für ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln. Ab dem 15. Lebenstag ist bis zu einem Lebendgewicht von 275 kg ein Zuschlag je kg Gewichtszunahme hinzuzurechnen.

Der Zuschlag je kg wird aus der Differenz zwischen dem Wert A eines 45 kg schweren Kalbes zu Beginn der Mast und dem Wert B des Kalbes zum Mastende mit einem Lebendgewicht von 275 kg und deren Division durch die Gewichtsdifferenz von 230 kg nach folgender Formel berrechnet:

(B - A) : 230 kg = Zuschlag/kg ab 15. Lebenstag

Der Wert B eines Kalbes mit 275 kg Lebendgewicht ergibt sich aus der Multiplikation der amtlichen Kalbfleischnotierung mit dem Zielgewicht von 275 kg. Die Notierung nach Schlachtgewicht ist hierzu mit dem Ausschlachtfaktor 0,6 auf Lebendgewicht umzurechnen. Bevorzugt sollte die amtliche Kalbfleischnotierung aus Niedersachsen genutzt werden. Steht diese nicht zur Verfügung, können auch Marktnotierungen aus anderen Bundesländern oder auch das Bundesmittel genutzt werden.

Der gemeine Wert errechnet sich nach der Formel

A+(B - A)
230 Kg
×(Lebendgewicht ab 15. Lebenstag - 45 kg)

Bei Gewichten bis 45 kg gelten bis zu einem Alter von 14 Tagen die Preisnotierungen der LWK für ab Hof verkaufte Kälber.

Mastkälber von mehr als 275 kg Lebendgewicht werden nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 berechnet.

2.2 Rosé-Mast

Hierbei handelt es sich um Kälber, die ab einem Alter von 14 Tagen mit 45 kg oder als Starterkälber ab einem Gewicht von etwa 100 kg bis zu einem Endgewicht von etwa 320 kg und einem Ausschlachtfaktor von 0,52 gemästet werden.

Für Kälber bis einschließlich 100 kg ist der Wert wie in Nummer 2.1 zu berechnen.

Über 100 kg bis zu einem Lebendgewicht von 320 kg ist ein Zuschlag je kg Gewichtszunahme hinzuzurechnen.

Der Zuschlag je kg wird aus der Differenz zwischen dem Wert A eines 100 kg schweren Starterkalbes und dem Wert B eines Kalbes zum Mastende mit einem Lebendgewicht von 320 kg und deren Division durch die Gewichtsdifferenz von 220 kg nach folgender Formel berechnet:

(B - A) : 220 kg = Zuschlag/kg über 100 kg Lebendgewicht

Der Wert eines Kalbes mit 320 kg Lebendgewicht ergibt sich aus der Multiplikation der amtlichen Kalbfleischnotierung (siehe Nummer 2.1) abzüglich 0,75 EUR mit dem Zielgewicht von 320 kg. Die Notierung nach Schlachtgewicht ist hierzu mit dem Ausschlachtfaktor 0,52 auf Lebendgewicht umzurechnen.

Der gemeine Wert errechnet sich nach der Formel

A+(B - A)
220 Kg
×(Lebendgewichtg - 100 kg)

Rosé-Mastkälber von mehr als 320 kg Lebendgewicht werden nach Nummer 3.2 berechnet.

2.3 Fresser (Vormast bis 180 kg)

Hierbei handelt es sich um Kälber, die mit dem Ziel einer Mast bis zu ca. 750 kg Lebendgewicht (bei weiblichen Tieren bis ca. 650 kg Lebendgewicht) in einer vorgeschalteten Aufzuchtphase bis zu einem Körpergewicht von ca. 180 kg vorgemästet werden und in der Regel für die Endmast in andere Betriebe verbracht werden.

Als überwiegende Rassekategorien in der Fresseraufzucht lassen sich Fleckvieh, Braunvieh und milchbetonte Rassen unterscheiden.

Kreuzungstiere (Fleisch × Fleisch) sind wie Fleckvieh zu berechnen.

Kreuzungstiere (Fleisch × Milch) sind wie Braunvieh zu berechnen.

Fresser über 180 kg Lebendgewicht sind nach Nummer 3.1 zu bewerten.

Bei Zweinutzungsrassen ist vom Wert eines 85 kg schweren Kalbes auszugehen. Für Fleckvieh ist der durchschnittliche Zuschlagspreis der Auktionsorte Weilheim/Oberbayern oder Miesbach, für Braunvieh ist der Zuschlagspreis der Allgäuer Erzeugergemeinschaft zugrunde zu legen. Befinden sich die Kälber weniger als 15 Tage im Bestand, kann der Einkaufspreis gemäß den Einkaufsbelegen berücksichtigt werden.

Bei milchbetonten Rassen ist vom Wert eines Kalbes mit 45 kg Lebendgewicht (Preisnotierungen der LWK für ab Hof verkaufte Kälber) auszugehen. Befindet sich das Kalb weniger als 15 Tage im Bestand, kann der Einkaufspreis gemäß den Einkaufsbelegen berücksichtigt werden.

Der handelsübliche Grundpreis für Fleckvieh und Braunvieh mit einem Lebendgewicht von 180 kg entspricht der in Absatz 6 Sätze 1 und 2 genannten jeweiligen Marktnotierung für 85 kg schwere Kälber plus einem Aufschlag von jeweils 250 EUR.

Bei milchbetonten Rassen entspricht der Grundpreis für Fresser mit einem Lebendgewicht von 180 kg der in Absatz 6 Satz 3 genannten jeweiligen Marktnotierung plus einem Aufschlag von jeweils 250 EUR.

Höhere Aufschläge für die zu schätzenden Tiere sind durch Abrechnungen der letzten sechs Monate nachzuweisen. Dabei können Abrechnungen nur anerkannt werden, wenn die Tiere in der entsprechenden Gewichtsklasse von rd. 180 kg gehandelt wurden und die Ohrmarkennummer, das Lebendgewicht sowie der Handelspreis der Tiere auf den Abrechnungen notiert sind. Die in den Abrechnungen aufgeführten Tiere entsprechen dabei der Rasse der zu schätzenden Tiere.

Der gemeine Wert für Fresser mit einem Lebendgewicht bis zu 180 kg errechnet sich nach der Formel

Zweinutzungsrassen:

180-kg-Preis - 85-kg-Preis
95
×(kg-Lebendgewicht - 85 kg) + 85-kg-Preis

Milchbetonte Rassen:

180-kg-Preis - 45-kg-Preis
135
×(kg-Lebendgewicht - 45 kg) + 45-kg-Preis

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 6 Satz 2 des RdErl. vom 12. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 245)