Abschnitt 3 GlPlZuBeschl - 3. Hinweise
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse, Zustimmung zu den Gleichstellungsplänen
- Redaktionelle Abkürzung
- GlPlZuBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
3.1
Bei Anwendung dieses Beschl. stehen die Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger und andere Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis den Beamtinnen und Beamten in der dem jeweiligen Einstiegsamt der entsprechenden Laufbahn zugeordneten Besoldungsgruppe gleich.
3.2
Bei Anwendung dieses Beschl. stehen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Entgeltgruppen des TV-L eingruppiert sind, jeweils die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Entgeltgruppe anderer Tarifordnungen oder mit entsprechenden Vergütungen gleich.
3.3
Solange die Ministerien nicht Regelungen im Rahmen von Nummern 1.3 und 1.4 treffen, gelten die bisher getroffenen Zuständigkeitsregelungen fort.