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  • ab 27.11.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GlPlZuBeschl - 2. Zustimmung zu den Gleichstellungsplänen

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse, Zustimmung zu den Gleichstellungsplänen
Redaktionelle Abkürzung
GlPlZuBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Zielvorgaben nach § 15 Abs. 3 NGG für die in Nummer 1.2.2 genannten Bereiche bedürfen ebenfalls der Einwilligung durch die LReg. Zu diesem Zweck legen die Ministerien die Entwürfe der Gleichstellungspläne, soweit sie Angaben und Zielvorgaben zu den in Nummer 1.2.2 genannten Bereichen enthalten, der LReg zu den jeweils von ihr im Voraus (durch gesonderten Kabinettsbeschluss) festgelegten Stichtagen vor.