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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BABefEErl

Bibliographie

Titel
Entschädigung für das dienstliche Befahren von Betriebsanlagen, die der Bergaufsicht unterliegen
Redaktionelle Abkürzung
BABefEErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Im Einvernehmen mit dem MF wird Bediensteten des MW sowie des LBEG gemäß § 5 NBesG eine Entschädigung für das dienstliche Befahren von Betriebsanlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, gewährt, soweit im Haushaltsplan hierfür Mittel bei Titel 459 10 veranschlagt sind.

Die Höhe der Entschädigung beträgt für Befahrungen unter Tage 4,60 EUR und für Befahrungen über Tage 2,30 EUR.

Diese Entschädigung gilt als Aufwandsentschädigung i. S. des Einkommenssteuerrechts.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 des Erl. vom 21. November 2023 (Nds. MBl. S. 980)