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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 FAS-DKRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Dienstkleidung für Beamtinnen und Beamte der Fischereiaufsicht in der See- und Küstenfischerei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FAS-DKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79300

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

Dienstkleidungsstücke, die den bisherigen Bestimmungen entsprechen, können aufgebraucht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 Absatz 1 Satz 1 des RdErl. vom 25. November 2022 (Nds. MBl. S. 1699)

An die
Dienststellen der Fischereiverwaltung