Abschnitt 4 FAS-DKRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Dienstkleidung für Beamtinnen und Beamte der Fischereiaufsicht in der See- und Küstenfischerei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- FAS-DKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79300
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Dienstkleidungsstücke, die den bisherigen Bestimmungen entsprechen, können aufgebraucht werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 Absatz 1 Satz 1 des RdErl. vom 25. November 2022 (Nds. MBl. S. 1699)
An die
Dienststellen der Fischereiverwaltung