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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 FAS-DKRdErl - Dienst- und Schutzkleidung

Bibliographie

Titel
Dienstkleidung für Beamtinnen und Beamte der Fischereiaufsicht in der See- und Küstenfischerei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FAS-DKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79300

Als weitere Dienst- und Schutzkleidung kann neben der Uniform getragen werden:

blauer Pullover, blaue Strickjacke, blauer Troyer, blauer Rollkragenpullover, blauer Blouson, dunkelblaues Cap mit Landeswappen und dunkelgelber Aufschrift "Fischereiaufsicht", dunkelblaue Cargohose, blaue Jeans, schwarzer Gürtel (Eindornschnalle), schwarzer Fleeceschal oder schwarzes Dreieckstuch, schwarze Fleece- oder Wollmütze.

Bezüglich der Dienstgradabzeichen wird auf Nummer 2 verwiesen. Auf dem linken Ärmel der Pullover sowie der Jacke und des Blousons ist das o. g. Landeswappen anzubringen.

Weitere landeseigene Schutzkleidung und Rettungsmittel werden vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven beschafft und zur Verfügung gestellt. Hierzu können zählen:

Arbeitskombi oder -overall, Überlebens-/Schwimmanzug, Rettungsweste, Arbeitsschutzhandschuhe, Gummistiefel, Wathose, Regenjacke, Öljacke, Regenhose, Ölhose.

Arbeitskombi/-overall und Überlebens-/Schwimmanzug sind mit dem o. g. Landeswappen zu kennzeichnen.

Die Dienst- und Schutzkleidung darf mit den folgenden Uniformbestandteilen kombiniert werden:

weißes Oberhemd, dunkelblaue Krawatte, weißes Sommerhemd, schwarze Schuhe, dunkelblaue oder schwarze Socken, schwarze Handschuhe, marineblauer Anorak.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 Absatz 1 Satz 1 des RdErl. vom 25. November 2022 (Nds. MBl. S. 1699)