§ 11 AVNot
Bibliographie
- Titel
- Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
- Amtliche Abkürzung
- AVNot
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32370000000008
Notarinnen und Notare haben als öffentliche Stellen im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes die sie betreffenden Datenschutzvorschriften einzuhalten, insbesondere die für eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen und den Datenschutz sicherzustellen; dazu gehört auch die Erstellung von Dateibeschreibungen und die Bestellung von Beauftragten für den Datenschutz. Hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes unterliegen Notarinnen und Notare auch der Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz.