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  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 OBSBefARdErl

Bibliographie

Titel
Beförderungsamt einer Konrektorin oder eines Konrektors, einer Förderschulkonrektorin oder eines Förderschulkonrektors sowie einer Studienrätin oder eines Studienrats als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 287 und entsprechende Anrechnungsstunden
Redaktionelle Abkürzung
OBSBefARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Für die Leitung der Fachkonferenzen stehen einer Oberschule gemäß Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 der Bezugsverordnung zu b insgesamt sechs Anrechnungsstunden zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 des RdErl. vom 1. Juli 2024 (SVBl. S. 384)