§ 6 PÜZAVO - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht (PÜZ-Anerkennungsverordnung - PÜZAVO -)
- Amtliche Abkürzung
- PÜZAVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072021900000
Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung Leiterin oder Leiter einer nach bisherigem Recht anerkannten Prüfstelle oder Überwachungsgemeinschaft sind, sind für die entsprechenden Bauprodukte von den Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 befreit.