Abschnitt 1 MusterBLGDf
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Bundesleistungsgesetzes; Muster für Bescheide der zivilen Anforderungsbehörden nach § 36
- Redaktionelle Abkürzung
- MusterBLGDf,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 53000000030004
Der BMI hat mit Bek. vom 15.1.1982 (GMBl. Nr. 6 S. 73) folgende Muster für Bescheide der zivilen Anforderungsbehörden nach § 36 des Bundesleistungsgesetzes i.d.F. vom 27.9.1961 (BGBl. I S. 1769), zuletzt geändert durch § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Staatshaftungsgesetzes vom 26.6.1981 (BGBl. I S. 553), veröffentlicht:
Leistungsbescheid | L |
---|---|
Bereitstellungsbescheid für bewegliche Sachen | B 1 |
Bereitstellungsbescheid für andere zu erbringende Leistungen | B 2 |
Benachrichtigung zum Bereitstellungsbescheid | B 1a/B 2a |
Bereitstellungsbescheid für bewegliche Sachen und für andere zu erbringende Leistungen (kombinierte Fassung) | B 3 |
Benachrichtigung für die kombinierte Fassung | B 3a |
Die Muster sollten bei Durchführung des Bundesleistungsgesetzes auf dem Gebiete der Verteidigung verwendet werden. Es dürfte ausreichen, wenn die Vordrucke L, B 3 und B 3a vorgehalten werden.
Unter Nr. IV Abs. 4 des Vordrucks L ist im Hinblick auf die in Nr. IV Abs. 1 begründete Auskunftspflicht auch § 84 Abs. 2 des Bundesleistungsgesetzes aufzuführen. Im übrigen kann etwaigen Besonderheiten des Einzelfalls durch Änderungen des jeweiligen Musters Rechnung getragen werden.
Die Bezugserlasse werden hiermit aufgehoben.
An die
Bezirksregierungen,
das Landesverwaltungsamt - Straßenbau -,
die Landkreise und kreisfreien Städte.