Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.07.1991, Az.: 12 U 22/91

Zuschüsse der Schwiegereltern; Fortbestand der Ehe; Bau eines Familienheims; Scheidung der Ehe ; Zahlungsanspruch; Wegfall der Geschäftsgrundlage

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
23.07.1991
Aktenzeichen
12 U 22/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 15226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:0723.12U22.91.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1992, 308 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1992, 268-269 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 1461 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Fortbestand der Ehe der Kinder ist regelmäßig stillschweigende Voraussetzung für etwaige Zuschüsse der Schwiegereltern an ihre Tochter und den Schwiegersohn zum Bau eines Familienheims. Daher kommt es bei einer Scheidung der Ehe der Tochter zu einem Anspruch der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf Zahlung des auf ihn fallenden Anteils der Geldzuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.