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  • ab 09.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HWEN2023VerlRdErl - Richtlinien für die Verleihung

Bibliographie

Titel
Verleihung der Hochwasser-Ehrennadel 2023 des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
HWEN2023VerlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430

1.1 Für die Verleihung der Hochwasser-Ehrennadel 2023 des Landes Niedersachsen wird eine mindestens eintägige Hilfeleistung bei der Hochwasserbekämpfung auf niedersächsischem Gebiet vorausgesetzt (Nummer 2 des Bezugsbeschlusses). Die Hilfe muss in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Hochwasserlage im Dezember 2023 und Januar 2024 in Niedersachsen stehen und als aktiver persönlicher Einsatz vor Ort geleistet worden sein.

1.2 Eine kürzere Hilfeleistung kann für die Verleihung dann genügen, wenn aufgrund der Art und der Umstände des persönlichen Einsatzes der oder des Hilfeleistenden die Verleihung der Auszeichnung gerechtfertigt erscheint.

1.3 Auch ein im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (z. B. bei der Berufsfeuerwehr oder der sonstigen Verwaltung) sowie ein gegen Entgelt geleisteter Einsatz gemäß den Nummern 1.1 und 1.2 ist in der Regel als Hilfeleistung i. S. des Bezugsbeschlusses anzusehen. Davon kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn Hilfeleistende auf die Verleihung verzichtet haben oder den gemäß Nummer 2.2 Anregungsberechtigten aufgrund besonderer Umstände die Verleihung der Auszeichnung nicht gerechtfertigt erscheint.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 3 des RdErl. vom 2. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 305)