Amtsgericht Bersenbrück
Beschl. v. 20.03.2000, Az.: 9 IK 2/00
Begriff der voraussichtlichen Massekostendeckung
Bibliographie
- Gericht
- AG Bersenbrück
- Datum
- 20.03.2000
- Aktenzeichen
- 9 IK 2/00
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2000, 31144
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGBERSB:2000:0320.9IK2.00.0A
Rechtsgrundlage
- § 26 InsO
Fundstellen
- NZI 2001, 32
- ZInsO 2000, 240 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Erklärt sich die Grundpfandgläubigerin zwar bereit, einen Kostenbeitrag von 5 % zur Masse zu zahlen, wenn der Insolvenzverwalter auf sein Zwangsversteigerungsrecht aus § 165 InsO verzichtet, weigert sich aber, einen entsprechenden Massekostenvorschuss zu zahlen, so rechtfertigt die rechtlich unverbindliche und zugleich bedingte Zahlungsankündigung nicht die für § 26 InsO erforderliche begründete Aussicht auf eine voraussichtliche Massekostendeckung.