Amtsgericht Bersenbrück
Beschl. v. 20.03.2000, Az.: 9 IK 2/00

Begriff der voraussichtlichen Massekostendeckung

Bibliographie

Gericht
AG Bersenbrück
Datum
20.03.2000
Aktenzeichen
9 IK 2/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2000, 31144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGBERSB:2000:0320.9IK2.00.0A

Fundstellen

  • NZI 2001, 32
  • ZInsO 2000, 240 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Erklärt sich die Grundpfandgläubigerin zwar bereit, einen Kostenbeitrag von 5 % zur Masse zu zahlen, wenn der Insolvenzverwalter auf sein Zwangsversteigerungsrecht aus § 165 InsO verzichtet, weigert sich aber, einen entsprechenden Massekostenvorschuss zu zahlen, so rechtfertigt die rechtlich unverbindliche und zugleich bedingte Zahlungsankündigung nicht die für § 26 InsO erforderliche begründete Aussicht auf eine voraussichtliche Massekostendeckung.