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  • ab 01.08.2001 (aktuelle Fassung)

§ 1 VBAVfAHWO

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Berufsausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Redaktionelle Abkürzung
VBAVfAHWO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20461010500000

Die abschließende Ausbildung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) erfolgt in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern bei den Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Industrie- und Handelskammern nach Maßgabe des Ausbildungsrahmenplans in der Anlage.