Anlage 1 VBAVfAHWO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Berufsausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Redaktionelle Abkürzung
- VBAVfAHWO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461010500000
Anlage
(zu § 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsstandes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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1 | Rechtsanwendung | a) | Sachverhalte ermitteln, unter Rechtsvorschriften subsumieren und Rechtsfolgen feststellen |
b) | bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden | ||
c) | Ermessensentscheidungen vorbereiten | ||
d) | Entscheidungen begründen | ||
e) | Bescheide, auch Widerspruchsbescheide, entwerfen | ||
2 | Selbstverwaltungsrecht | a) | Bedeutung der Selbstverwaltung durch die Kammern für die Wirtschaft erläutern |
b) | staatliche Aufsicht über die Kammern erläutern | ||
c) | Satzung und Wahlordnung der ausbildenden Stelle beschreiben | ||
d) | Aufgaben und Zusammensetzung von Handwerksorganisationen und Kammern sowie die Zugehörigkeit von Gewerbebetrieben erläutern | ||
3 | Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltung | a) | bei Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen beraten |
b) | Stellungnahmen zu Gewerbeuntersagungsverfahren vorbereiten | ||
c) | Rechtsvorschriften zum Handels- und Genossenschaftsregister anwenden, insbesondere Anträge und Eintragung, Änderung und Löschung im Handelsregister prüfen und Stellungnahmen an das Amtsgericht vorbereiten | ||
d) | Bestimmungen über die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks, über die Handwerksrolle und das handwerksähnliche Gewerbe anwenden | ||
e) | Stellungnahmen zu Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit vorbereiten | ||
f) | das Sachverständigenwesen erläutern | ||
g) | Rat Suchende über Schiedsgerichtsverfahren und die Aufgaben von Sachverständigen informieren | ||
h) | Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen vorbereiten | ||
i) | über die Möglichkeiten zur Erhaltung des lauteren Wettbewerbs und die Schlichtungsmöglichkeiten im Streitfall informieren | ||
k) | Anträge auf Genehmigung von Ausverkäufen bearbeiten | ||
l) | Betriebsberatungen vorbereiten, über Förderungsprogramme informieren | ||
m) | an der Wirtschaftsbeobachtung mitwirken, insbesondere Konjunkturumfragen auswerten | ||
n) | Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland dienende Bescheinigungen vorbereiten | ||
o) | Stellungnahmen zu Anträgen auf Unabkömmlichkeitsstellung und Rückstellung entwerfen | ||
4 | Berufsausbildungsrecht | a) | Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung und des Jugendarbeitsschutzes anwenden |
b) | Voraussetzungen für die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders sowie für die Eignung der Ausbildungsstätte prüfen | ||
c) | Ausbildungsverträge prüfen und das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen | ||
d) | bei Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit mitwirken | ||
e) | Zulassungsanträge prüfen und Prüfungen organisatorisch vorbereiten |