Abschnitt 174c RiStBV - 174c Umgang mit Anträgen des Verletzten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Umgang mit Anträgen des Verletzten nach § 406d Abs. 2 StPO Anträge nach § 406d Abs. 2 StPO sind in das Vollstreckungsheft aufzunehmen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen sowie ggf. der JVA oder der Einrichtung des Maßregelvollzugs mitzuteilen.