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Abschnitt 174c RiStBV - 174c Umgang mit Anträgen des Verletzten

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300000000003

Umgang mit Anträgen des Verletzten nach § 406d Abs. 2 StPO Anträge nach § 406d Abs. 2 StPO sind in das Vollstreckungsheft aufzunehmen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen sowie ggf. der JVA oder der Einrichtung des Maßregelvollzugs mitzuteilen.