Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.08.1986, Az.: L 5 Ka 1/83

Krankenversicherung; Kassenarzt; Vertragsarzt; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Vergleichsgruppen; Krankengut; Praxisbesonderheit; Behandlungsmethode

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
27.08.1986
Aktenzeichen
L 5 Ka 1/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11607
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1986:0827.L5KA1.83.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hannover 12.01.1983 - S 10 Ka 112/80

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Beanstandung einer Behandlungsmethode im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

2. Die Prüfungsinstanzen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung besondere Vergleichsgruppen nach dem speziellen Krankengut des Vertragsarztes zu bilden. Lehnen die Prüfungsinstanzen eine besondere Vergleichsgruppenbildung ab, so haben sie das spezielle Krankengut jedoch als Praxisbesonderheit zu berücksichtigen.