Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.07.1986, Az.: L 7 Ar 354/85

Bundesanstalt für Arbeit; Verwaltungsakt; Ermessen; Vergangenheit; Rückwirkung; Zurücknahme; Rücknahme; Rechtswidrigkeit; Belastend; Atypisch; Arbeitsförderung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
22.07.1986
Aktenzeichen
L 7 Ar 354/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11595
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1986:0722.L7AR354.85.0A

Fundstelle

  • Breith 1987, 65

Amtlicher Leitsatz

§ 152 Abs 1 AFG läßt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Möglichkeit, einen rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 44 Abs 1 SGB X gegeben sind. Sie hat jedoch ihr Ermessen nicht in jedem Fall auszuüben, sondern darf dies nur, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist.