Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.07.1986, Az.: L 7 Ar 354/85
Bundesanstalt für Arbeit; Verwaltungsakt; Ermessen; Vergangenheit; Rückwirkung; Zurücknahme; Rücknahme; Rechtswidrigkeit; Belastend; Atypisch; Arbeitsförderung
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 22.07.1986
- Aktenzeichen
- L 7 Ar 354/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11595
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1986:0722.L7AR354.85.0A
Rechtsgrundlagen
- § 152 Abs. 1 AFG
- § 44 Abs. 1 SGB X
Fundstelle
- Breith 1987, 65
Amtlicher Leitsatz
§ 152 Abs 1 AFG läßt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Möglichkeit, einen rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 44 Abs 1 SGB X gegeben sind. Sie hat jedoch ihr Ermessen nicht in jedem Fall auszuüben, sondern darf dies nur, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist.