Abschnitt 3 KCurrAbSBGymRdErl
Bibliographie
- Titel
- Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
- Redaktionelle Abkürzung
- KCurrAbSBGymRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Hier: Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium, das Kolleg im Fach Französisch und
Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium im Fach Chinesisch
3.1
Zum 01.08.2024 gelten die Kerncurricula erstmalig für die Einführungsphase und damit zum 01.08.2025 für den ersten Schuljahrgang der Qualifikationsphase und zum 01.08.2026 für den zweiten Schuljahrgang der Qualifikationsphase. Damit erfolgt die Abiturprüfung im Fach Französisch mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung und im Fach Chinesisch mit dezentralen Aufgabenstellungen ab dem Jahr 2027 auf Basis dieser Kerncurricula.
3.2
Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe fest und werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.
Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)