Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 KCurrAbSBGymRdErl

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Hier: Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium, das Kolleg im Fach Französisch und

Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium im Fach Chinesisch

3.1
Zum 01.08.2024 gelten die Kerncurricula erstmalig für die Einführungsphase und damit zum 01.08.2025 für den ersten Schuljahrgang der Qualifikationsphase und zum 01.08.2026 für den zweiten Schuljahrgang der Qualifikationsphase. Damit erfolgt die Abiturprüfung im Fach Französisch mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung und im Fach Chinesisch mit dezentralen Aufgabenstellungen ab dem Jahr 2027 auf Basis dieser Kerncurricula.

3.2
Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe fest und werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)