KCurrAbSBGymRdErl,NI - Kerncurricula-allgemein bildende Schulen und Berufliche Gymnasien-Runderlass

Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 19.06.2024 - 33-82 165/1 - VORIS 22410 -

Vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)

Abschnitt 1 KCurrAbSBGymRdErl

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Hier: Kerncurriculum für das Gymnasium, die Integrierte Gesamtschule und die Oberschule, Schuljahrgänge 6-10: Spanisch

1.1
Im Gymnasium, in der Integrierten Gesamtschule und in der Oberschule wird zum 01.08.2024 das Kerncurriculum für das Fach Spanisch für die Schuljahrgänge 6 bis 10 verbindlich eingeführt.

1.2
Das Kerncurriculum legt den Rahmen für den Unterricht in den Schuljahrgängen 6 bis 10 fest und wird einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)

Abschnitt 2 KCurrAbSBGymRdErl

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Hier: Kerncurriculum für das Gymnasium und die Gesamtschule, Schuljahrgänge 5-10: Theater/Darstellendes Spiel

2.1
Im Gymnasium und der Gesamtschule wird zum 01.08.2024 das Kerncurriculum für das Fach Theater / Darstellendes Spiel für die Schuljahrgänge 5 bis 10 verbindlich eingeführt.

2.2
Das Kerncurriculum legt den Rahmen für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 fest und wird einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)

Abschnitt 3 KCurrAbSBGymRdErl

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Hier: Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium, das Kolleg im Fach Französisch und

Kerncurriculum für das Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, das Berufliche Gymnasium im Fach Chinesisch

3.1
Zum 01.08.2024 gelten die Kerncurricula erstmalig für die Einführungsphase und damit zum 01.08.2025 für den ersten Schuljahrgang der Qualifikationsphase und zum 01.08.2026 für den zweiten Schuljahrgang der Qualifikationsphase. Damit erfolgt die Abiturprüfung im Fach Französisch mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung und im Fach Chinesisch mit dezentralen Aufgabenstellungen ab dem Jahr 2027 auf Basis dieser Kerncurricula.

3.2
Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe fest und werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)

Abschnitt 4 KCurrAbSBGymRdErl

Bibliographie

Titel
Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen und die Beruflichen Gymnasien
Redaktionelle Abkürzung
KCurrAbSBGymRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Kerncurricula werden auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlicht und können als PDF-Datei heruntergeladen werden https://cuvo.nibis.de/cuvo.php. Ein Erwerb gedruckter Exemplare über das Niedersächsische Kultusministerium ist nicht möglich.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. Juni 2024 (SVBl. S. 412)