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  • ab 22.08.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 TFVAufgRdErl - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Aufgaben der Task Force Verbraucherschutz im LAVES
Redaktionelle Abkürzung
TFVAufgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

3.1 Laufende Aufgaben

Auf die Task Force Verbraucherschutz entfallen die folgenden laufenden Aufgaben, die in Abstimmung mit dem ML durchgeführt werden:

  1. a)

    Geschäftsstelle für das Krisenmanagementhandbuch Niedersachsen (KMH) sowie Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Krisenmanagements im Allgemeinen sowie des KMH im Speziellen,

  2. b)

    Geschäftsstelle der Arbeitsgruppen für das Krisenmanagement mit der Wirtschaft,

  3. c)

    fachliche Unterstützung bei der Planung des Ereignisfallmanagements auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden,

  4. d)

    Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ereignis- und Krisenbewältigung,

  5. e)

    Organisation und Durchführung von Ereignis- und Krisenübungen,

  6. f)

    Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Frühwarnung und -erkennung und zu epidemiologischen Fragestellungen,

  7. g)

    Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung von systematischen Schwerpunktprogrammen oder anlassbezogenen Kontrollprogrammen zur Klärung überregionaler Fragestellungen in Zusammenarbeit mit und nach Freigabe durch das ML,

  8. h)

    Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung für die Auditierung betrieblicher Eigenkontrollsysteme in Lebensmittelbetrieben mit überregionaler Bedeutung unter Berücksichtigung interdisziplinärer Ansätze nach Weisung und Freigabe durch das ML,

  9. i)

    Unterstützung des ML bei der Durchführung und Organisation von Besprechungen,

  10. j)

    Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bereiche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände,

  11. k)

    Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung der Lebensmittelüberwachung (z. B. Erstellung von Entwürfen zu Ausführungshinweisen),

  12. l)

    Kontaktstelle "Anonyme Meldestelle",

  13. m)

    Kontaktstelle "Schnellwarnsystem",

  14. n)

    Kontaktstelle "Lebensmittelbetrug/Amtshilfe",

  15. o)

    Erstellung und Auswertung des Zoonosen-Stichprobenplans in Niedersachsen (insbesondere Probenanforderungen bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, Übermittlung der Angaben nach § 6 Abs. 6 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Beratung und Unterstützung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Planumsetzung, fachliche Begleitung und Plausibilitätsprüfungen der Datenmeldungen nach § 9 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Berichtswesen),

  16. p)

    Zusammenstellung der BELA-Meldungen der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (BELA-Koordinierung),

  17. q)

    Koordinierung der Aufklärung landkreisübergreifender lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche,

  18. r)

    Koordinierung des Einsatzes des interdisziplinären, landesseitigen Expertenteams PCB/Dioxine auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden.

3.2 Aufgaben im Ereignis- und Krisenfall

Die Zusammenarbeit von ML, LAVES und den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden wird gemäß der im KMH vereinbarten Vorgaben geregelt.

Im Ereignis- und Krisenfall obliegen der Task Force Verbraucherschutz nach Weisung des ML folgende Aufgaben:

  1. a)

    Sammlung, Bündelung und Auswertung von Informationen und Daten aller am Vorgang beteiligten Stellen zur Erstellung eines täglichen Lageberichts,

  2. b)

    Unterstützung bei der Ursachenaufklärung auf Anforderung der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde,

  3. c)

    durchgängige, umfassende und umgehende Information des ML über aktuelle Sachverhalte,

  4. d)

    Koordinierung der amtlichen Probenahme und Kontrollen sowie Zusammenfassung der Ergebnisse,

  5. e)

    Erstellung und Anpassung von Formatvorlagen zur Datenübermittlung und Visualisierung von Warenströmen,

  6. f)

    Erarbeitung von Informationsmaterial für relevante Zielgruppen wie z. B. FAQ,

  7. g)

    Einrichtung einer Service-Hotline,

  8. h)

    Übernahme von Aufgaben im Rahmen der "Task Force Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" des Bundes und der Länder,

  9. i)

    Übernahme sonstiger Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ereignis- und Krisenfallmanagement nach Vorgabe des ML.