Abschnitt 4 TFVAufgRdErl - Durchführung der Dienstaufgaben
Bibliographie
- Titel
- Aufgaben der Task Force Verbraucherschutz im LAVES
- Redaktionelle Abkürzung
- TFVAufgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
Die Task Force Verbraucherschutz untersteht der Weisung des ML.
Die Aufgaben sind mit dem ML abzustimmen.
Es ist sicherzustellen, dass die Task Force Verbraucherschutz auch außerhalb der normalen Dienstzeiten erreichbar ist.
Es ist sicherzustellen, dass ausreichend personelle, fachliche und analytische Ressourcen und Kapazitäten bei Notfällen und in Ereignis- und Krisenfällen in der Task Force Verbraucherschutz zur Verfügung stehen.
Die Task Force Verbraucherschutz stellt ihre wesentlichen Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres sowie ihre Planungen für das Folgejahr in einem Jahresbericht dar. Der Bericht ist inhaltlich mit dem ML bis spätestens 1. Februar des Folgejahres abzustimmen und diesem bis zum 15. März des Folgejahres vorzulegen.
Unabhängig davon sind Vorschläge oder Stellungnahmen zu aktuellen Anlässen dem ML unverzüglich zu berichten.