Amtsgericht Hildesheim
Urt. v. 24.11.1983, Az.: 7 LwG 3/83
Grundstücksveräußerung; Verteilung von Grund und Boden; Mülldeponie
Bibliographie
- Gericht
- AG Hildesheim
- Datum
- 24.11.1983
- Aktenzeichen
- 7 LwG 3/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHILDE:1983:1124.7LWG3.83.0A
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG
Fundstelle
- RdL 1984, 272
Amtlicher Leitsatz
Soll ein Grundstück zum Zweck der gewerblichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, veräußert werden, darf die Genehmigung nicht wegen ungesunder Verteilung von Grund und Boden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzungsart lediglich im Wege sogenannter nachrichtlicher Übernahme in den Plan aufgenommen wurde.