Amtsgericht Hildesheim
Urt. v. 24.11.1983, Az.: 7 LwG 3/83

Grundstücksveräußerung; Verteilung von Grund und Boden; Mülldeponie

Bibliographie

Gericht
AG Hildesheim
Datum
24.11.1983
Aktenzeichen
7 LwG 3/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHILDE:1983:1124.7LWG3.83.0A

Fundstelle

  • RdL 1984, 272

Amtlicher Leitsatz

Soll ein Grundstück zum Zweck der gewerblichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, veräußert werden, darf die Genehmigung nicht wegen ungesunder Verteilung von Grund und Boden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzungsart lediglich im Wege sogenannter nachrichtlicher Übernahme in den Plan aufgenommen wurde.