Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 04.07.1990, Az.: 4 U 19/90
Schmerzensgeld; Radfahrer; Verkehrsunfall; Heilungstendenz nach Operation; Lungenembolie mit Todesfolge; Körperliche Beeinträchtigung der Ehefrau
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 04.07.1990
- Aktenzeichen
- 4 U 19/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 14924
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1990:0704.4U19.90.0A
Rechtsgrundlage
- § 847 BGB
Fundstellen
- DfS Nr. 1994/463
- DfS Nr. 1994/464
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für einen Radfahrer aus einem Verkehrsunfall wegen schwerer Verletzungen, die nach der Durchführung der Operation zuerst eine positive Heilungstendenz auswiesen, rund 23 Tage nach dem Unfall jedoch zu einer Lungenembolie mit Todesfolge führten. Es erfolgte die Wertung des frühen Tod als schmerzensgeldmindernd durch das Gericht.
2. Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für eine Frau, welche beim Tode eines nahen Angehöriger (hier Ehemann) über die normalen gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehende körperliche Beeinträchtigungen erleidete.