Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 13.06.1983, Az.: 9 U 3/83

Nutzung als Fahrschulwagen; Eigenschaft der Kaufsache; Bedeutung für Kaufentschluß; Abnutzungsersparnis

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
13.06.1983
Aktenzeichen
9 U 3/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 13121
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1983:0613.9U3.83.0A

Fundstellen

  • DAR 1984, 86
  • VersR 1984, 896

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Es stellt eine Eigenschaft der Kaufsache dar, wenn der Pkw jahrelang zuvor als Fahrschulwagen genutzt worden ist. Dies ist grundsätzlich von erheblicher Bedeutung für den für den Kaufentschluß. Es besteht eine Verpflichtung für den Verkäufer, diese Tatsache offenzulegen.

2. Eine Abnutzungsersparnis von 1000,00 DM für gefahrene 10000 km müssen beim Käufer angerechnet werden.