Abschnitt 2 AuslRKoRdErl 2025
Bibliographie
- Titel
- Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2025
- Redaktionelle Abkürzung
- AuslRKoRdErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Dieser RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 548)
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts