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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 1 AuslRKoRdErl 2025

Bibliographie

Titel
Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2025
Redaktionelle Abkürzung
AuslRKoRdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit RdSchr. vom 23.10.2024 - D6.30201/10#3 - die ab 01.01.2025 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der aus der Anlage ersichtlichen Beträge festgesetzt. Diese sind auch in Niedersachsen zugrunde zu legen. Für im Jahr 2024 durchgeführte Auslandsdienstreisen, die erst 2025 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31.12.2024 festgesetzt sind (vgl. Bezugserlass). Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 548)