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  • ab 26.02.1987 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GAP§21aStVO

Bibliographie

Titel
Vollzug der StVO; Gurtanlegepflicht nach § 21a Abs. 1 StVO
Redaktionelle Abkürzung
GAP§21aStVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000023

Der Bundesminister für Verkehr hat im Einvernehmen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden mit Verlautbarung Nr. 201 vom 28.8.1986 (VkBl. S. 508) zu der Gurtanlegepflicht Hinweise gegeben. Im Einvernehmen mit dem MI wird diese in der Anlage abgedruckte Verlautbarung hiermit für das Land Niedersachsen für verbindlich erklärt.

An die
Bezirksregierungen,
Polizeibehörden und -dienststellen,
Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte,
selbständigen Gemeinden.