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Abschnitt 1 URadÜbwRdErl - 1. Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrVG; Messprogramme und Übungen in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Boden und Pflanzen
Redaktionelle Abkürzung
URadÜbwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78590

1.1
Für die Probenahmen zur Ermittlung der Radioaktivität in Lebensmitteln einschließlich Wasser für Lebensmittelbetriebe, in kosmetischen Mitteln und in sonstigen Bedarfsgegenständen sind nach § 2 Nr. 8 ZustVO-SOG vom 18.10.1994 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. 11. 2012 (Nds. GVBl. S. 436), die Landkreise und kreisfreien Städte (im Folgenden: Lebensmittelüberwachungsbehörden) zuständig.

1.2
Die Zuständigkeit der Institute des LAVES für die Untersuchung von Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben sowie Pflanzen (Bioindikatoren) auf Umweltradioaktivität wird wie folgt geregelt und gilt für alle Messprogramme und Übungen:

1.2.1
Das Lebensmittelund Veterinärinstitut (im Folgenden: LVI) Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig, ist

  • landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung der nicht speziell zugewiesenen Untersuchungen und Proben aus den Fachbereichen,

  • im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).

1.2.2
Das LVI Oldenburg ist

  • landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Humanmilch (Messung von Beta- und Gammastrahlern),

  • im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).

1.2.3
Das LVI Braunschweig/Hannover, Standort Hannover, ist

  • landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Rohmilch und Wild (Messung von Gammastrahlern),

  • im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Hannover zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln (Messung von Gammastrahlern).

1.2.4
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven ist

  • landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Messung von Beta- und Gammastrahlern),

  • im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).

1.3
Mit der Untersuchung von Futtermittel- sowie Bodenproben ist die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (im Folgenden: LUFA) Nord-West beauftragt worden, die Probenahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Sofern Festlegungen nur für die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES getroffen werden, regelt die LUFA Nord-West ihr Verfahren in Anlehnung daran selbst.

1.4
Darüber hinaus werden die Forstämter der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (im Folgenden: Forstämter) gebeten, die bei ihnen abzurufenden Speisepilz- und Wildproben sowie Blätter-, Gras- und Nadelproben (Bioindikatoren) zu entnehmen und die Übergabe an die Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Weiterleitung an die Radioaktivitätsmessstellen (bei Speisepilzen und Wild) bzw. die direkte Zuleitung an das LVI Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig, (bei Bioindikatoren) zu gewährleisten.