Abschnitt 1 URadÜbwRdErl - 1. Zuständigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem StrVG; Messprogramme und Übungen in den Bereichen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Boden und Pflanzen
- Redaktionelle Abkürzung
- URadÜbwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78590
1.1
Für die Probenahmen zur Ermittlung der Radioaktivität in Lebensmitteln einschließlich Wasser für Lebensmittelbetriebe, in kosmetischen Mitteln und in sonstigen Bedarfsgegenständen sind nach § 2 Nr. 8 ZustVO-SOG vom 18.10.1994 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch § 21 Abs. 5 der Verordnung vom 3.8.2009 (Nds. GVBl. S. 316), die Landkreise und kreisfreien Städte (im Folgenden: Lebensmittelüberwachungsbehörden) zuständig.
1.2
Die Zuständigkeit der Institute des LAVES für die Untersuchung von Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben sowie Pflanzen (Bioindikatoren) auf Umweltradioaktivität wird wie folgt geregelt und gilt für alle Messprogramme und Übungen:
1.2.1
Das Lebensmittelinstitut (im Folgenden: LI) Braunschweig ist
landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung der nicht speziell zugewiesenen Untersuchungen und Proben aus den Fachbereichen,
im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).
1.2.2
Das LI Oldenburg ist
landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Humanmilch (Messung von Beta- und Gammastrahlern),
im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).
1.2.3
Das Veterinärinstitut Hannover ist
landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Rohmilch und Wild (Messung von Gammastrahlern),
im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Hannover zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln (Messung von Gammastrahlern).
1.2.4
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven ist
landesweit zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Messung von Beta- und Gammastrahlern),
im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln - ausgenommen Rohmilch - (Messung von Beta- und Gammastrahlern).
1.3
Mit der Untersuchung von Futtermittel- sowie Bodenproben ist die Landwirtschaftliche
Untersuchungs- und Forschungsanstalt (im Folgenden: LUFA) Nord-West beauftragt worden,
die Probenahme erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Sofern Festlegungen nur für die Radioaktivitätsmessstellen des LAVES getroffen werden, regelt die LUFA Nord-West ihr Verfahren in Anlehnung daran selbst.
1.4
Darüber hinaus werden die Forstämter der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (im Folgenden: Forstämter) gebeten, die bei ihnen abzurufenden Speisepilz- und Wildproben sowie Blätter-, Gras- und Nadelproben (Bioindikatoren) zu entnehmen und die Übergabe an die Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Weiterleitung an die Radioaktivitätsmessstellen (bei Speisepilzen und Wild) bzw. die direkte Zuleitung an das LI Braunschweig (bei Bioindikatoren) zu gewährleisten.