Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.07.1954, Az.: 1 U 55/54
Kraftfahrer; Verhalten eines Kindes; Überqueren einer Straße; Anpassen der Geschwindigkeit
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 09.07.1954
- Aktenzeichen
- 1 U 55/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1954, 10112
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1954:0709.1U55.54.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 9 Abs. 1 StVO (a.F.)
Fundstelle
- DAR 1954, 280
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Auch wenn das 5jährige Kind das Hupsignal vernommen hat, so ist von einem Kraftfahrer damit zu rechnen, daß es gleichwohl dem Beispiel eines anderen Kindes seiner Spielgruppe folgt und es ebenfalls versucht, vor dem Fahrer zur anderen Straßenseite hinüberzulaufen.
2. In einer solchen Situation ist der Kraftfahrer zur Herabsetzung seiner Geschwindigkeit in einem solchen Maße verpflichtet, daß dem unüberlegten Handeln des Kindes jederzeit ausgewichen werden kann oder sogar ein Anhalten möglich ist