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Festlegung der Jahresschmutzwassermenge (§ 4 Abs. 1 AbwAG)

Bibliographie

Titel
Festlegung der Jahresschmutzwassermenge (§ 4 Abs. 1 AbwAG)
Redaktionelle Abkürzung
JSMFestRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

RdErl. d. MU v. 19.1.2018 - Ref22-62005/100-0001 -

Vom 19. Januar 2018 (Nds. MBl. S. 70)

- VORIS 28200 -

Die Jahresschmutzwassermenge (JSM) ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs. 1 AbwAG festgelegten Parameter die entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers i. S. des AbwAG. Bei der Festlegung der abgaberelevanten JSM im wasserrechtlichen Bescheid ist Folgendes zu beachten:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Ermittlungsmethode1
Ermittlung der Trockenwettertage2
Schlussbestimmungen3
Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge (JSM)Anlage