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§ 1 HBPGemArbG

Bibliographie

Titel
Gesetz, betreffend den Abschluß eines Staatsvertrags über eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Bremen und Preußen
Redaktionelle Abkürzung
HBPGemArbG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000010000000

Die in dem anliegenden Staatsvertrag über eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Bremen und Preußen vom 21. Juni 1930 vorbehaltene Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Landes Preußen wird erteilt, und das Staatsministerium wird ermächtigt, die zur Durchführung des Staatsvertrags erforderlichen Maßnahmen zu treffen ...