Oberlandesgericht Braunschweig
Beschl. v. 17.09.2004, Az.: 2 W 186/04
Zuständigkeit des OLG für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen bei Beteiligung einer ausländischen Partei; Zulässigkeit der Pfändung der Ansprüche auf Aushändigung einer Lohnabrechnung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Braunschweig
- Datum
- 17.09.2004
- Aktenzeichen
- 2 W 186/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2004, 34251
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGBS:2004:0917.2W186.04.0A
Rechtsgrundlagen
- § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG
- § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO
Fundstellen
- InVo 2005, 239-240 (Volltext mit red. LS)
- RENOpraxis 2005, 110
- Rpfleger 2005, 150 (Volltext mit amtl. LS)
- ZAP 2005, 704 (Kurzinformation)
- ZAP EN-Nr. 470/2005
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Auch für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG das OLG zuständig, wenn eine ausländische Partei am Verfahren beteiligt ist.
- 2.
Die Pfändung der angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Arbeitgeber auf Aushändigung der nächsten Lohnabrechnung ist zulässig. Datenschutzrechtliche Gründe stehen der begehrten Herausgabe der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber nicht entgegen.