Beratung für Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen;
hier: Einrichtung eines Beratungssystems zur Berufs- und Studienorientierung an allen allgemein bildenden Schulen (einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen)
Bibliographie
- Titel
- Beratung für Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen; hier: Einrichtung eines Beratungssystems zur Berufs- und Studienorientierung an allen allgemein bildenden Schulen (einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen)
- Redaktionelle Abkürzung
- BSOBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
RdErl. d. MK v. 26.7.2017 - 24.2.1/81420
Vom 26. Juli 2017 (SVBl. S. 489)
- VORIS 22410 -
Bezug:
- a)
RdErl. d. MK v. 30.4.2013 (SVBl. S. 217)
- VORIS 22410 - - b)
RdErl. d. MK v. 1.12.2011 (SVBl. S. 481, ber. 2013 S. 223)
- VORIS 22410 -
Zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wird allen allgemein bildenden Schulen des Sek I und Sek II ein Musterkonzept zur Berufs- und Studienorientierung, das eine breit gefächerte Berufs- und Studienorientierung auch an Gymnasien und Gesamtschulen vorsieht, zur Verfügung gestellt. In der Folge wird der Erlass zur Berufsorientierung überarbeitet mit dem Ziel, die Regelungen für alle Schulformen zu spezifizieren. Dieser Erlass wird voraussichtlich zum 1.2.2018 in Kraft gesetzt. Im Vorgriff gelten abweichend vom Bezugserlass nachfolgende Regelungen.
Die bereits eingeführte Beratung an den Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen wird um eine Beratungsstruktur an den Gymnasien und Gesamtschulen, die in jeder Regionalabteilung des Dez. 3 der NLSchB angesiedelt ist, ergänzt. Eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Beraterinnen und Beratern zur Berufs- und Studienorientierung aller Schulformen ist dabei zwingend erforderlich. Die bisherige Verknüpfung der Beratung für Berufsorientierung mit der Fachberatung für den Fachbereich AWT und das Profil Wirtschaft wird aufgehoben. Dafür wird eine eigenständige Fachberatung aufgebaut, für die aus dem bisherigen Gesamtkontingent 65 Anrechnungsstunden abgetrennt werden. Hierfür ergeht ein gesonderter Erlass an die NLSchB. Bestehende Beauftragungen können bis zum Ende der Befristung weitergeführt werden, wobei Lehrkräfte, die bisher doppelte Funktionen (Beratung für Berufsorientierung sowie Fachberatung Profil Wirtschaft) wahrgenommen haben, sich für einen bestimmten Bereich entscheiden sollen.
Neue Beauftragungen (vorrangig für die Beratung des Dez. 3 der NLSchB) sollen zum 1.2.2018 ausgesprochen werden.
Die NLSchB bilanziert die Beratung und sorgt für die landesweit einheitliche Qualitätssicherung des Beratungsangebots. Sie berichtet dem MK über den Stand der Qualitätsentwicklung.