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§ 1 DALhVO

Bibliographie

Titel
Landesherrliche Verordnung, betreffend Regulirung der Diöcesan Angelegenheiten der Cathol. Einwohner des Herzogthums Oldenburg u. der Erbherrschaft Jever
Redaktionelle Abkürzung
DALhVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300000200000

Zu den Clauseln der Päbstlichen Circumscriptions-Bullen für die Königlich-Preußischen Staaten vom 16. Juli 1821, und für die Königlich-Hannoverschen Staaten vom 26. März 1824, wodurch auch derjenige Theil Unserer Catholischen Unterthanen, welcher bisher mit dem Bisthum Osnabrück und mit der Nordischen Mission in kirchlicher Verbindung stand, dem Bischof von Münster als geistlichem Oberhirten zugewiesen wird, ertheilen Wir Unsere Landesherrliche Genehmigung.