§ 1 DALhVO
Bibliographie
- Titel
- Landesherrliche Verordnung, betreffend Regulirung der Diöcesan Angelegenheiten der Cathol. Einwohner des Herzogthums Oldenburg u. der Erbherrschaft Jever
- Redaktionelle Abkürzung
- DALhVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300000200000
Zu den Clauseln der Päbstlichen Circumscriptions-Bullen für die Königlich-Preußischen Staaten vom 16. Juli 1821, und für die Königlich-Hannoverschen Staaten vom 26. März 1824, wodurch auch derjenige Theil Unserer Catholischen Unterthanen, welcher bisher mit dem Bisthum Osnabrück und mit der Nordischen Mission in kirchlicher Verbindung stand, dem Bischof von Münster als geistlichem Oberhirten zugewiesen wird, ertheilen Wir Unsere Landesherrliche Genehmigung.